FAQ - Strom
Allgemeine Fragen zu Strom
Seit der Liberalisierung des Strommarktes gibt es neben den großen Energieversorgern auch kleinere Unternehmen, die Strom u. U. günstiger als die großen anbieten können. Ein Wechsel kann für Sie damit als Verbraucher eine enorme Kostenersparnis bedeuten.
Für rund die Hälfte des Strompreises ist der Staat verantwortlich. Den aktuellen Anstieg der staatlichen Abgaben infolge der Energiewende haben vor allem die EEG-Umlage, die § 19 II StromNEV-Umlage, die neue Offshore-Umlage und die KWK-Umlage verursacht. Die jeweiligen Mehrkosten werden auf alle Stromkunden umgelegt. Zusätzliche staatliche Abgaben sind die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe sowie die Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Gebühren für die Durchleitung des Stroms. Diese jetzt ebenfalls gestiegenen Netzentgelte sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet. Sie belaufen sich auf gut ein Fünftel des Strompreises.
Die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien werden jedes Jahr neu bekannt gegeben. Für 2014 sind es 6,24 Cent/kWh. Wie hoch die Belastung ausfällt, ist unter anderem abhängig vom Zuwachs an Anlagen regenerativer Energiegewinnung wie z. B. Solaranlagen, den allgemeinen Marktpreisen sowie der bundesweit verbrauchten Strommenge. Insofern werden die Förderungskosten jedes Jahr durch die Übertragungsnetzbetreiber neu ermittelt.
Der Grundpreis ist ein gleichbleibender monatlicher Betrag, abhängig von Ihrem Tarif. Er enthält unter anderem die Kosten der Rechnungslegung, des Zahlungsverkehrs sowie die an Dritte abgeführten Kosten für den Betrieb und die Messung Ihrer Zähleranlage und die Abrechnung der Netznutzung.
Die Stromkennzeichnung wird jährlich aktualisiert und nennt die Werte für Paketsparer sowie die Durchschnittszahlen für Deutschland. Den aktuellen Energiemix von Paketsparer können Sie hier bequem als PDF-Datei herunterladen: Paketsparer Energiemix
Der Arbeitspreis ist der Preis für eine von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde (kWh) und hängt von Ihrem Tarif ab. Die Informationen zum Arbeitspreis finden Sie bei den jeweiligen Stromtarifen.
Anbieterwechsel
Nein, diese Sorge ist unbegründet. Die Verträge gehen nahtlos ineinander über. Sie werden den Zeitpunkt des Wechsels nicht bemerken. Damit Sie trotzdem Bescheid wissen, ab wann Sie unseren günstigen Strom beziehen, senden wir Ihnen vorab eine Mitteilung zu. Als Energieversorger sind wir nach § 41 Abs. 1 Nr. 5 EnWG zum unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel verpflichtet.
Nein, entsprechend der gesetzlichen Regelung erfolgt die Umschaltung kostenfrei. Als Energieversorger sind wir zum unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel verpflichtet.
Nein, das erledigen wir für Sie. Wenn Sie Ihre Bestellung bei Paketsparer abgeschlossen haben, kündigen wir Ihren Vertrag bei Ihrem aktuellen Stromversorger. Beachten Sie jedoch Folgendes: Sollten Sie bei Ihrem alten Stromanbieter von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, kündigen Sie den Vertrag bitte selbstständig und teilen uns das Enddatum Ihres Vertrages mit.
Abschlag / Meine Rechnung
Die Abschlagszahlung ist eine Form von Teilzahlung (Zahlung auf Abschlag). Sie steht unter dem – meist beiderseitigen – Vorbehalt der endgültigen Abrechnung. Abschlagszahlungen kommen typischerweise als Entgelt für länger andauernde Sachleistungen vor, wie z. B. Stromlieferung. Zweck von Abschlagszahlungen ist es, die Belastung des Gläubigers durch eine Vorfinanzierung seiner Leistungen und das Risiko eines Ausfalls mit seiner Forderung in der Insolvenz des Schuldners zu verringern.
Für die Höhe Ihrer monatlichen Abschläge nutzen wir als Berechnungsgrundlage Ihren Verbrauch vom Vorjahr. Wenn Sie Neukunde bei Paketsparer sind, wird uns dieser von Ihrem alten Stromversorger mitgeteilt. Aus Ihrem bisherigen Verbrauch errechnen wir den anzunehmenden Verbrauch und die resultierenden Kosten für das Folgejahr. Die Gesamtsumme wird in 11 Abschläge geteilt, die monatlich von Ihrem Konto eingezogen werden. Im 12. Monat erhalten Sie Ihre Jahresendabrechnung, in der wir Ihren tatsächlichen Stromverbrauch sowie eventuelle Nachzahlungen oder Erstattungen übersichtlich darstellen.
Um Ihnen schnell und einfach Ihre Stromrechnung zu erklären, haben wir für Sie ein PDF aufbereitet, welches Sie mit nur einem Klick erreichen können. Erklärung zur Jahresendabrechnung
SEPA
Der Begriff steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und setzt neue Standards für Überweisungen und Lastschriften. Ziel ist die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa.
Künftig werden die nationalen Angaben Kontonummer und Bankleitzahl durch die europaweit einheitlichen Bankverbindungen IBAN und BIC ersetzt. Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine weltweit gültige Nummer für ein Girokonto, während mit dem BIC (Bank Identifier Code) das Kreditinstitut identifiziert wird.
Jedes Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Von Paketsparer erhalten Sie eine individuelle Mandatsreferenznummer, mit der Sie unseren Lastschrifteinzug eindeutig identifizieren können.
Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers, die EU-weit gültig ist. Unsere Gläubiger-ID ist DE13ZZZ00000945679.
SEPA wird auch für Überweisungen eingeführt. Je nachdem, welchen Service Ihre Bank Ihnen anbietet, empfehlen wir Ihnen, die Überweisungen/Daueraufträge ab dem 1. August 2014 auf IBAN und BIC umzustellen.
Unsere IBAN und BIC lauten:
IBAN: DE38 1004 0000 0209 3003 00
BIC: COBADEFFXXX
Kündigen
Profitieren Sie von unserem Treue-Bonus. Wir beraten Sie gern zu unseren Tarifen.
Umzug
Wir bitten Sie darum, uns zeitnah über Ihren bevorstehenden Umzug zu informieren. Ihren Vertrag mit der Paketsparer GmbH müssen wir nicht abmelden. Wenn es der Paketsparer GmbH nämlich möglich ist, eine Energielieferung zum gewohnten Tarif an Ihrem neuen Wohnort fortzusetzen, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Dies geht völlig bequem, indem Sie uns einfach Ihre neue Anschrift, die neue Zählernummer und das Umzugsdatum mitteilen. Hierfür können Sie unseren Vordruck für die Umzugsmeldung unter dem folgenden Link herunterladen und ausdrucken: Umzugformular
Für Ihre Umzugsmeldung können Sie sich z.B. per Mail, Fax oder auch per Briefpost an uns wenden. Unser Service-Team steht Ihnen unter der Rufnummer 030 / 590 066 800 zur Verfügung.
Gar keine! Für die Bearbeitung Ihres Umzugsanliegens verlangen wir lediglich die Mitteilung Ihrer neuen Anschrift, Ihrer neuen Zählernummer und des Umzugsdatums. Es entsteht weder ein Mehraufwand noch werden Ihnen Gebühren in Rechnung gestellt. Ist die Belieferung am neuen Wohnort möglich, wird lediglich der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen fortgesetzt.
Sollte die Paketsparer GmbH Sie an Ihrer neuen Anschrift nicht mehr zu den gewohnten Konditionen beliefern können, können Sie Energievertrag außerordentlich unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist zum Auszugsdatum oder einem späteren Zeitpunkt kündigen. Die Kündigung muss die Textform (Mail, Fax u.Ä.) einhalten.
Bitte informieren Sie uns zeitnah über einen bevorstehenden Umzug, um die Möglichkeit einer Weiterbelieferung schnellstmöglich prüfen zu können.
Für den Fall, dass Sie Ihre Umzugsmeldung vergessen haben, melden Sie sich einfach telefonisch bei unserem Service-Team unter der Rufnummer 030 / 590 066 800. Wir beraten Sie sodann situationsgerecht.