FAQ - Gas
Allgemeine Fragen zu Gas
Seit der Liberalisierung des Gasmarktes gibt es neben den großen Energieversorgern auch kleine Unternehmen, die Gas in den meisten Fällen günstiger als die großen anbieten. Ein Wechsel kann für Sie als Verbraucher eine enorme Kostenersparnis bedeuten.
Der Grundpreis ist ein gleichbleibender monatlicher Betrag, abhängig von Ihrem Tarif. Er enthält unter anderem die Kosten der Rechnungslegung, des Zahlungsverkehrs sowie die an Dritte abgeführten Kosten für den Betrieb und die Messung Ihrer Zähleranlage und die Abrechnung der Netznutzung.
Der Arbeitspreis ist der Preis für eine von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde (kWh) und hängt von Ihrem Tarif ab. Die Informationen zum Arbeitspreis finden Sie bei den jeweiligen Gastarifen.
Anbieterwechsel
Nein, diese Sorge ist unbegründet. Die Verträge gehen nahtlos ineinander über. Sie werden den Zeitpunkt des Wechsels nicht bemerken. Damit Sie trotzdem Bescheid wissen, ab wann Sie unser günstiges Gas beziehen, senden wir Ihnen vorab eine Mitteilung zu.
Nein, entsprechend der gesetzlichen Regelung erfolgt die Umschaltung kostenfrei. Als Energieversorger sind wir zum unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel verpflichtet.
Die Dauer des Wechsels ist ganz unterschiedlich und hängt von Ihrem alten Gasvertrag ab. Im Durchschnitt dauert der Wechsel jedoch 6 bis 8 Wochen. Nachdem Sie den günstigen Gastarif von Paketsparer bestellt haben, senden wir Ihnen eine Bestellbestätigung zu. In dieser geben wir einen voraussichtlichen Starttermin der Belieferung an. Sie können sich jedoch schon vorab bei Ihrem Vorversorger nach der Vertragslaufzeit Ihres alten Tarifes erkundigen.
Nein, das erledigen wir für Sie. Wenn Sie Ihre Bestellung bei Paketsparer abgeschlossen haben, kündigen wir Ihren Vertrag bei Ihrem aktuellen Gasversorger. Beachten Sie jedoch Folgendes: Sollten Sie bei Ihrem alten Gasanbieter von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, kündigen Sie den Vertrag bitte selbstständig und teilen uns das Enddatum Ihres Vertrages mit.
Abschlag / Meine Rechnung
Die Abschlagszahlung ist eine Form von Teilzahlung (Zahlung auf Abschlag). Sie steht unter dem – meist beiderseitigen – Vorbehalt der endgültigen Abrechnung. Abschlagszahlungen kommen typischerweise als Entgelt für länger andauernde Sachleistungen vor, wie z. B. Gaslieferung. Zweck von Abschlagszahlungen ist es, die Belastung des Gläubigers durch eine Vorfinanzierung seiner Leistungen und das Risiko eines Ausfalls mit seiner Forderung in der Insolvenz des Schuldners zu verringern.
Als Neukunde bei Paketsparer ist Ihre Abschlagshöhe vom Belieferungsbeginn sowie der Dauer Ihres ersten Abrechnungszeitraumes abhängig. Die Länge dieses Zeitraums richtet sich nach dem turnusmäßigen Ablesetermin Ihres Gaszählers, der vom zuständigen Netzbetreiber vorgegeben wird. Aus diesem Grund kann Ihr erster Abrechnungszeitraum ggf. kürzer als 12 Monate sein. Umfasst er z. B. die Heizperiode, in der der Gasverbrauch sehr hoch ist, wird auch Ihr Abschlagsbetrag dementsprechend kalkuliert. Nach der ersten ggf. verkürzten Abrechnungsperiode ermitteln wir Ihren Abschlag auf Basis eines ganzen Belieferungsjahres. Jahreszeitliche Verbrauchsunterschiede gleichen sich somit aus.
Die in 11 Abschläge unterteilten Jahreskosten werden monatlich von Ihrem Konto per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen oder über Ihre Kreditkarte abgebucht. Hierfür nutzen wir die Einzugsermächtigung bzw. die Genehmigung, Ihre Kreditkarte mit dem monatlichen Abschlag zu belasten.
Um Ihnen schnell und einfach Ihre Gasrechnung zu erklären, haben wir für Sie ein PDF aufbereitet, welches Sie mit nur einem Klick erreichen können. Erklärung zur Jahresendabrechnung
SEPA
Der Begriff steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und setzt neue Standards für Überweisungen und Lastschriften. Ziel ist die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa.
Künftig werden die nationalen Angaben Kontonummer und Bankleitzahl durch die europaweit einheitlichen Bankverbindungen IBAN und BIC ersetzt. Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine weltweit gültige Nummer für ein Girokonto, während mit dem BIC (Bank Identifier Code) das Kreditinstitut identifiziert wird.
Jedes Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Von Paketsparer erhalten Sie eine individuelle Mandatsreferenznummer, mit der Sie unseren Lastschrifteinzug eindeutig identifizieren können.
Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers, die EU-weit gültig ist. Unsere Gläubiger-ID ist DE13ZZZ00000945679.
SEPA wird auch für Überweisungen eingeführt. Je nachdem, welchen Service Ihre Bank Ihnen anbietet, empfehlen wir Ihnen, die Überweisungen/Daueraufträge auf IBAN und BIC umzustellen.
Unsere IBAN und BIC lauten:
IBAN: DE38 1004 0000 0209 3003 00
BIC: COBADEFFXXX
Kündigen
Profitieren Sie von unserem Treue-Bonus. Wir beraten Sie gern zu unseren Tarifen.
Umzug
Wir bitten Sie darum, uns zeitnah über Ihren bevorstehenden Umzug zu informieren. Ihren Vertrag mit der Paketsparer GmbH müssen wir nicht abmelden. Wenn es der Paketsparer GmbH nämlich möglich ist, eine Energielieferung zum gewohnten Tarif an Ihrem neuen Wohnort fortzusetzen, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Dies geht völlig bequem, indem Sie uns einfach Ihre neue Anschrift, die neue Zählernummer und das Umzugsdatum mitteilen. Hierfür können Sie unseren Vordruck für die Umzugsmeldung unter dem folgenden Link herunterladen und ausdrucken: Umzugformular
Für Ihre Umzugsmeldung können Sie sich z.B. per Mail, Fax oder auch per Briefpost an uns wenden. Unser Service-Team steht Ihnen unter der Rufnummer 030 / 590 066 800 zur Verfügung.
Gar keine! Für die Bearbeitung Ihres Umzugsanliegens verlangen wir lediglich die Mitteilung Ihrer neuen Anschrift, Ihrer neuen Zählernummer und des Umzugsdatums. Es entsteht weder ein Mehraufwand noch werden Ihnen Gebühren in Rechnung gestellt. Ist die Belieferung am neuen Wohnort möglich, wird lediglich der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen fortgesetzt.
Sollte die Paketsparer GmbH Sie an Ihrer neuen Anschrift nicht mehr zu den gewohnten Konditionen beliefern können, können Sie Energievertrag außerordentlich unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist zum Auszugsdatum oder einem späteren Zeitpunkt kündigen. Die Kündigung muss die Textform (Mail, Fax u.Ä.) einhalten.
Bitte informieren Sie uns zeitnah über einen bevorstehenden Umzug, um die Möglichkeit einer Weiterbelieferung schnellstmöglich prüfen zu können.
Für den Fall, dass Sie Ihre Umzugsmeldung vergessen haben, melden Sie sich einfach telefonisch bei unserem Service-Team unter der Rufnummer 030 / 590 066 800. Wir beraten Sie sodann situationsgerecht.